Änderung Kindergeld ab Januar 2016
Ab Januar 2016 beträgt das Kindergeld für das erste Kind 190,00 €, für das zweite Kind ebenfalls 190,00 €, für das dritte Kind 196,00 € sowie für jedes weitere Kind 221,00 €.
Ab Januar 2016 beträgt das Kindergeld für das erste Kind 190,00 €, für das zweite Kind ebenfalls 190,00 €, für das dritte Kind 196,00 € sowie für jedes weitere Kind 221,00 €.
Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schriftlich mitteilen, und zwar die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der bereits Kindergeld bezieht.
Das Umgangsrecht bestimmt sich immer nach dem Kindeswohl. Üblich ist im Hinblick auf die Weihnachtsferien, dass im jährlichen Wechsel die Kinder Heiligabend und/oder am 1. Weihnachtsfeiertag und/oder am 2. Weihnachtsfeiertag und/oder Silvester und/oder am 1. Januar bei ihrer Mutter bzw. ihrem Vater sind, …
Die Bevorzugung von Teilstudienplatzinhabern bei der Bewerbung zum 1. klinischen Semester gegenüber Physikumsabvolventen aus dem europäischen Ausland verstößt gegen Europarecht.
Aktuelles Urteil des BAG zu § 40 BetrVG