Erbrecht
Themen des Erbrechts
Zum Erbrecht gehören unter anderem folgende Themen sowie folgende Gerichtsverfahren:
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Erbe kann man werden aufgrund Gesetzes, z. B. als Ehegatte oder Kind des sogenannten „Erblassers“, oder auf Grund sogenannter gewillkürter Erbfolge, also z. B. aufgrund Testaments.
Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
Pflichtteilsberechtigt sind die sogenannten „Abkömmlinge“ des Erblassers (also vor allem die Kinder) sowie der Ehegatte des Erblassers und für den Fall, dass der Erblasser nicht zumindest ein Kind hat, die Eltern des Erblassers.
Ausschlagung der Erbschaft
Zu beachten ist, dass die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen erfolgen muss.
Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
Der Erblasser kann im Testament bestimmen, dass der Erbe an den sogenannten „Vermächtnisnehmer“ z. B. einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen hat.
Gestaltung von Testamenten/gemeinschaftlichen Testamenten/Erbverträgen
Testamente müssen mit der Hand geschrieben werden, ein mittels Computer oder Schreibmaschine geschriebenes Testament ist nicht gültig; Erbverträge müssen, um gültig zu sein, beim Notar geschlossen werden.
Erbscheinsverfahren
Wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist in der Regel nicht erforderlich, einen Erbschein bei Gericht zu beantragen.
Erbenfeststellungsklagen
Nur durch eine Erbenfeststellungsklage kann rechtskräftig festgestellt werden, wer Erbe geworden ist.
Auf allen Gebieten des Erbrechts und des Familienrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Butz zur Verfügung, zunächst zur Beratung, sodann, falls erforderlich, in der Weise, dass normalerweise schriftlich Ihre Ansprüche geltend gemacht werden bzw. die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche abgewehrt werden, sodann, falls nicht außergerichtlich eine Einigung erfolgt, auch für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. zur Abwehr der gegen Sie gerichteten Ansprüche vor Gericht.