Immobilienrecht und Maklerrecht
Wir beraten und begleiten Sie in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie, vom Erwerb mit oder ohne Makler und Finanzierung, der Errichtung, über die laufenden Fragen der Vermietung und Nutzung, einer Sanierung oder eines Umbaus, bis zur Veräußerung oder der Erbfolge.
Beim Erwerb und der Veräußerung eines Grundstückes, Gebäudes oder einer Eigentumswohnung kann eine Vielzahl von Rechtsproblemen auftreten, die für alle Beteiligten meist erhebliche finanzielle Risiken haben. Oft geht es auf Käuferseite um verschwiegene Mängel der Immobilie und auf Verkäuferseite um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen oder die Durchsetzung des Kaufpreisanspruches.
Die Beteiligung von Maklern wirft Fragen zur Berechtigung des Provisionsanspruches und zur Reichweite der Angaben im Exposé sowie der Wirkung von Erklärungen des Maklers in Besichtigungsterminen auf.
Auch bei der Errichtung, Sanierung oder dem Umbau einer Immobilie gibt es aufgrund der Schnittstelle zum privaten Baurecht oft viele Beteiligte und damit auch viele Probleme.
Wir bieten Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen die benötigte Expertise und eine vorausschauende Rechtsberatung um Konflikte möglichst schnell und effizient zu lösen. In gerichtliche Verfahren gewährleisten wir eine strategische und durchsetzungsstarke Prozessführung.