Die Kanzlei – von 1966 bis heute
Die Rechtsanwälte Dr. Horst Lechner und Dr. Arno Walter gründeten zum 01.10.1966 in Saarbrücken unsere Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzlei wurde alsbald überörtlich bekannt. So verteidigte Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Lechner im Jahre 1970 im Lebach-Prozess einen der Angeklagten. Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter erstritt für einen saarländischen Politiker am 05.11.1975 beim Bundesverfassungsgericht das so genannte Diäten-Urteil.
Zum 01.06.1977 trat Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling in diese Kanzlei ein. Er betätigte sich alsbald überregional auf den Gebieten des Hochschulrechtes, des Hochschulzulassungsrechtes und des Prüfungsrechtes. Insbesondere auf diesen Rechtsgebieten hat Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling Mandanten erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht vertreten. Rechtsanwalt Dr. Zimmerling gehörte zu den ersten Fachanwälten für Arbeitsrecht im Saarland (1988 - 2021).
Am 09.04.1985 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter zum Justizminister des Saarlandes gewählt.
Im Jahre 1989 wurde die Kanzlei verstärkt durch den Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Wendelin Drescher, der zuvor bereits jahrelang als Mitarbeiter tätig war. Mit Wirkung vom 01.01.2000 nahm Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter nach seinem Ausscheiden aus der Landesregierung seine Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder auf. Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Lechner ist zum 31.12.2003 in den Ruhestand getreten und aus der Kanzlei ausgeschieden. Zum 01.01.2008 trat Frau Dr. Katja Heß in die Kanzlei ein. Seit dem 01.06.2013 wird die Kanzlei verstärkt durch Herrn Rechtsanwalt Ben Zimmerling. Zum 31.12.2013 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter in den Ruhestand getreten und aus der Kanzlei ausgeschieden, zum 31.12.2015 ist Herr Rechtsanwalt Drescher aus der Kanzlei ausgeschieden. Frau Rechtsanwältin Dr. Heß ist im Jahre 2017 verstorben.
Das Dezernat Familienrecht/Erbrecht wurde unverzüglich übernommen von Herrn RA. Anton (Fachanwalt für Familienrecht). Herr RA. Anton ist nunmehr zum 30.04.2020 altersbedingt in den Ruhestand getreten und somit aus der Kanzlei ausgeschieden. Das Dezernat Familien- und Erbrecht wurde übernommen von der Fachanwältin für Familienrecht Frau Sandra Butz. Diese war vormals in einer anderen saarländischen Kanzlei tätig.
Am 01.03.2017 ist Herr RA. Liebmann in unsere Kanzlei eingetreten. Herr Rechtsanwalt Liebmann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilien und Maklerrecht. Herr RA. Liebmann war zuvor viele Jahre in einer Anwaltskanzlei in Kaiserslautern tätig.
Unser anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement ist seit dem 13.11.2017 nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Zum 01.08.2021 wurde die Kanzlei an Herrn RA. Ben Zimmerling übergeben.
Überörtliche Sozietät Brehm * Zimmerling
Nachdem der Bundesgerichtshof im September 1989 die überörtliche Sozietät bei Rechtsanwälten für zulässig erklärt hat, haben mit Wirkung vom 01.01.1990 Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Brehm (Frankfurt a. M.), die Rechtsanwälte Dr. Fred Breinersdorfer und Regine Breinersdorfer (Stuttgart) sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling (Saarbrücken) eine überörtliche Sozietät auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes gebildet. Diese hatten bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes eng zusammengearbeitet. Auf diese Art und Weise konnte insbesondere die Tätigkeit auf dem Gebiet des Hochschul- und Hochschulzulassungsrechtes weiter spezialisiert werden.
Zwischenzeitlich sind Herr Rechtsanwalt Dr. Fred Breinersdorfer sowie Rechtsanwältin Regine Breinersdorfer aus der überörtlichen Sozietät ausgeschieden. Unser Frankfurter Büro wurde vor einigen Jahren durch Frau Rechtsanwältin Alexandra Brehm-Kaiser, unser Saarbrücker Büro durch Herrn Rechtsanwalt Ben Zimmerling verstärkt.
Die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Zimmerling und Dr. Robert Brehm waren viele Jahre als Referenten der Bundesvereinigung Öffentliches Recht bzw. der Vereinigung Recht Südwest tätig. Die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Zimmerling und Dr. Robert Brehm haben zusammen zahlreiche Publikationen (auch Standardwerke) insbesondere zum Prüfungsrecht und zum Hochschulzulassungsrecht verfasst. Über unsere Tätigkeit hat die Presse vielfach berichtet.
Zum 02.01.2020 ist Herr RA. Dr. Brehm aus der Sozietät ausgeschieden und hat sich in den Ruhestand begeben. Zeitgleich wurde die überörtliche Sozietät Brehm/Zimmerling aufgelöst.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist nach wie vor das öffentliche Recht sowie das Arbeitsrecht. Diese Verfahren werden nach wie vor von den Rechtsanwälten Dr. Wolfgang Zimmerling und Ben Zimmerling (Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht) bearbeitet.