Die Kanzlei
Die Rechtsanwälte Dr. Horst Lechner und Dr. Arno Walter gründeten zum 01.10.1966 in Saarbrücken unsere Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzlei wurde alsbald überörtlich bekannt. So verteidigte Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Lechner im Jahre 1970 im Lebach-Prozess einen der Angeklagten. Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter erstritt für einen saarländischen Politiker am 05.11.1975 beim Bundesverfassungsgericht das so genannte Diäten-Urteil.
Zum 01.06.1977 trat Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling in diese Kanzlei ein. Er betätigte sich alsbald überregional auf den Gebieten des Hochschulrechtes, des Hochschulzulassungsrechtes und des Prüfungsrechtes. Insbesondere auf diesen Rechtsgebieten hat Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling Mandanten erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht vertreten. Am 09.04.1985 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Arno Walter zum Justizminister des Saarlandes gewählt.