Studienplatzklage Medizin (Humanmedizin)
Die Studienplatzklage in den medizinischen Fächern ist äußerst kompliziert. Bevor Sie sich für diesen Schritt entscheiden, lesen Sie unsere Informationsschreiben in der Downloadsektion oder rufen Sie uns gerne an für eine erste telefonische kostenlose Beratung.
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Mo - Do: 08:30–17:30 Uhr
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Informationsmaterial
Umfangreiches Info-Material als PDF-Download zur Studienplatzklage in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie …
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte, die jeden Studienplatzkläger zunächst interessieren. Alle Angaben sind Erfahrungswerte (aus zigtausenden Verfahren). Hellseherische Fähigkeiten haben wir jedoch nicht.
Von folgenden “Eckwerten” können Sie ausgehen:
Gesamtkosten (eigener Anwalt, Gegenanwälte, Gerichtskosten)
Humanmedizin, 1. Fachsemester | ca. 18.000 € |
Humanmedizin, höheres Fachsemester | ca. 15.000 € |
Chancen
Humanmedizin, 1. Fachsemester | ca. 50 % |
Humanmedizin, höhere Fachsemester | ca. 70 % |
Humanmedizin, 1. klinisches Semester | ca. 75 % |
Kosten und Chancen sind abhängig von der Anzahl der geführten Verfahren. Wir empfehlen für jeden Studiengang und jedes Fachsemester eine bestimmte Anzahl von Verfahren (also verklagter Hochschulen). Es ist natürlich immer möglich, weniger Hochschulen zu verklagen. Das senkt die Kosten, aber auch die Chancen.
Es lässt sich für die Zukunft unmöglich voraussagen, ob und ggf. in wie vielen Beschwerdeverfahren wir Erfolg haben werden, deshalb wäre es unseriös, Ihnen solche Chancen zu prognostizieren. Daher bleiben wir bei den vorsichtigen 50 %. Mehr ist aber grundsätzlich immer drin.
In den letzten Jahren waren wir tatsächlich auch deutlich erfolgreicher:
Unsere Erfolgsquoten in Medizin
WS 2020/2021 | WS 2021/2022 | WS 2022/2023 | WS 2023/2024 | |
---|---|---|---|---|
Verfahren laufen noch | ||||
Humanmedizin, 1. Fachsemester | 69 % | 85 % | 71 % | 83 % |
Humanmedizin, 1. klinisches Fachsemester | 88 % | 100 % | 100 % | 75 % * |
Diese Werte beziehen sich auf alle Mandanten für Medizin. Hierunter sind auch solche Mandanten, die weniger als die von uns empfohlene Anzahl an Hochschulen verklagt haben. Nimmt man diese aus der Statistik heraus, ergeben sich folgende Erfolgsquoten für diejenigen Mandanten, die mindestens 11 Hochschulen verklagt haben:
Unsere qualifizierten Erfolgsquoten in Medizin (s.o.)
WS 2020/2021 | WS 2021/2022 | WS 2022/2023 | WS 2023/2024 | |
---|---|---|---|---|
* Verfahren laufen noch | ||||
Humanmedizin, 1. Fachsemester | 88 % | 100 % | 89 % | 100 % |
Humanmedizin, 1. klinisches Fachsemester | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Warum zu uns?
Wir sind kompetent, fair und persönlich.
Wir sind seit mehr als 40 Jahren spezialisiert auf das Gebiet des Hochschul- und insbesondere des Hochschulzulassungsrechtes. Wir haben in der Vergangenheit mehrere tausende von Studienplatzklägern vertreten. Wir vertreten allerdings auch zahlreiche Hochschullehrer. Von daher haben wir einen umfassenden Ein- und Überblick in das deutsche Hochschulgeschehen. Wir grenzen uns von denjenigen Rechtsanwälten ab, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Studienplatzklagen bereits vor vielen Jahren als “Trittbrettfahrer” bezeichnet hat. Nach unserer Überzeugung zeichnet sich ein spezialisierter Rechtsanwalt durch Wissen aus und nicht durch Hochglanzwerbung.
Nicht zuletzt dürfen wir uns rühmen, gemeinsam mit Robert Brehm das juristische Standardwerk zur Studienplatzklage geschrieben und zahlreiche Aufsätze zu diesem Thema publiziert zu haben.
Wir versprechen niemandem das Blaue vom Himmel. Die Zeiten einer 100-prozentigen Erfolgschance bei einer Klage z.B. in das 1. Fachsemester Humanmedizin sind ganz einfach vorbei - zu groß die Konkurrenz auch unter den Studienplatzklägern. Auch behaupten wir nicht, durch Mauscheleien mit irgendwelchen persönlich bekannten Professoren Studienplätze für unsere Mandanten erreichen zu können. Wir tragen lediglich mit umfangreichen Schriftsätzen zu Fehlern in den Kapazitätsberechnungen vor und verhandeln persönlich und häufig federführend vor den Verwaltungsgerichten oder direkt mit den Gegenanwälten und Hochschuljustitiaren, um weitere Studienplätze erstreiten zu können.
Bei uns gibt es auch keine versteckten Kosten. Sie vereinbaren mit uns ein Pauschalhonorar und bezahlen uns auch genau dieses und keinen Cent mehr.
Die Studienplatzklagen sind Massenverfahren, ok. Unsere Mandanten sind für uns aber nicht nur “Nummern”. Unsere Mandanten können uns immer (zu Bürozeiten) anrufen und werden nicht abgewiesen. Es ist (fast) immer jemand da, der Auskunft geben kann über den aktuellen Stand der Verfahren, die jeweiligen Chancen etc. Auch auf E-Mails reagieren wir so schnell wie möglich (spätestens am nächsten Arbeitstag).
Im Hinblick auf die Abrechnungspraxis anderer Anwälte erscheint es uns auch angebracht, zu erwähnen, dass wir Telefonate mit Mandanten (oder auch deren Angehörigen) nicht extra berechnen. Die Betreuung der Mandanten gehört zum Mandat!