Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieurrecht
Im Rahmen des Architektenrechts beraten wir Sie in den Bereichen Mängelhaftung des Architekten, Honoraransprüche nach HOAI und der Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen.
Weitere Schwerpunkte:
- Bauvertrag / Werkvertrag/ VOB-Vertrag / Bauträgervertrag
- Durchsetzung / Abwehr von Werklohnforderungen
- Baumängel / Mängelansprüche nach BGB und VOB
- Architektenvertrag / Ingenieurvertrag
- Mängelhaftung bei Planung und Bauüberwachung
- Honoraransprüche nach HOAI