Falsche Angaben bei Einschreibung mit gravierenden Folgen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Kläger abschlägig beschieden, der bei seiner Einschreibung (Studium der Humanmedizin) falsche Angaben gemacht hat.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Kläger abschlägig beschieden, der bei seiner Einschreibung (Studium der Humanmedizin) falsche Angaben gemacht hat.
Der SR sendet am Freitag, 04.11.2016, 18.00 Uhr, ein Interview mit Herrn Dr. Zimmerling zum Thema „Tagsmütter/-väter drohen mit Klage“.
Wir vertreten zahlreiche Tagesmütter/-väter, die im Hinblick auf die schon fast sittenwidrige Vergütung vom Ministerium für Bildung und Kultur eine angemessene Erhöhung des Tagepflegegeldes begehren. Die Höhe des Tagepflegegeldes wird vom Ministerium für Bildung und Kultur durch eine Rechtsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung datiert vom 28.08.2009 und hatte ihre Wirksamkeit am 31.12.2015 verloren. In diesem Zeitraum blieb der Tagessatz unverändert. Er wurde vom zuständigen Ministerium auch nicht nach Auslaufen der alten Verordnung angepasst. Nunmehr hat das Ministerium für Bildung und Kultur bekanntgegeben, dass eine Anpassung des Tagespflegesatzes geprüft werde.
Wir sind ggf. beauftragt, die Forderungen der Tagesmütter/-väter gerichtlich geltend zu machen. „Vorbild“ ist insoweit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 05.07.2016, wonach es für die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen leistungsgerechte Betreuungssätze geben muss. Es ist unverständlich, dass sich die staatlichen Behörden immer wieder ihrer Verpflichtung zur Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen entziehen (siehe auch Urteil des Bundesgerichtshofes zu den fehlenden Kita-Plätzen vom 20.10.2016).
Unsere Kanzlei war am 20./21.09.2016 Aussteller bei der Ausbildungsmesse „Abi – was dann?“
Tausende angehender Abiturienten kamen in die Congresshalle Saarbrücken, um sich über die Berufswahl zu informieren.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rechtsreferendar/in für die Mitarbeit im Zivilrechtsdezernat.
Bei Interesse bitten wir um Ihren Telefonanruf (0681/37940-27) bei Frau RA’in Dr. Katja Heß.