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Tagesmütter/-väter drohen mit Klage


Wir vertreten zahlreiche Tagesmütter/-väter, die im Hinblick auf die schon fast sittenwidrige Vergütung vom Ministerium für Bildung und Kultur eine angemessene Erhöhung des Tagepflegegeldes begehren. Die Höhe des Tagepflegegeldes wird vom Ministerium für Bildung und Kultur durch eine Rechtsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung datiert vom 28.08.2009 und hatte ihre Wirksamkeit am 31.12.2015 verloren. In diesem Zeitraum blieb der Tagessatz unverändert. Er wurde vom zuständigen Ministerium auch nicht nach Auslaufen der alten Verordnung angepasst. Nunmehr hat das Ministerium für Bildung und Kultur bekanntgegeben, dass eine Anpassung des Tagespflegesatzes geprüft werde.

Wir sind ggf. beauftragt, die Forderungen der Tagesmütter/-väter gerichtlich geltend zu machen. „Vorbild“ ist insoweit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 05.07.2016, wonach es für die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen leistungsgerechte Betreuungssätze geben muss. Es ist unverständlich, dass sich die staatlichen Behörden immer wieder ihrer Verpflichtung zur Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen entziehen (siehe auch Urteil des Bundesgerichtshofes zu den fehlenden Kita-Plätzen vom 20.10.2016).

 

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