Studienplatzklage-News

Einigung über neues Hochschulzulassungsrecht für die medizinischen Studiengänge ab Wintersemester 2020/2021

Wie in diesen Tagen bekannt wurde, haben sich die Amtschefs der Wissenschaftsministerien in der ersten Novemberhälfte dahingehend geeinigt, dass ab dem Jahre 2020 die Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung wie folgt verteilt werden:

  • 30 % Abiturbestenquote
  • 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
  • 10 % „Erfahrungsquote“

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