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Masterstudium und Kindergeld

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.09.2015 - VI R 9/15 - entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das Berufsziel erst durch das Masterstudium erreicht werden kann. Der BFH hat insoweit ausdrücklich gegen ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (an die Finanzämter) entschieden. Von daher können nunmehr Kosten eines "konsequenten Masterstudiums" steuerrechtlich geltend gemacht werden. Gegebenenfalls können wir Ihnen geeignete Steuerberater benennen, die auf diesem Gebiet tätig sind. 

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Urteil des BVerwG vom 30.09.2015 - 6 C 45.14 -

Herr RA. Dr. Zimmerling hat beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich für einen Mandanten gestritten, der sich gegen den Entzug des Doktortitels wegen einer strafrechtlichen Verurteilung gewehrt hat, wobei es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Doktortitel und strafrechtlicher Verurteilung gab. Herr RA. Dr. Zimmerling hat nunmehr in der juristischen Fachzeitschrift DVBl, Heft 24/2015 eine Besprechung zu diesem Urteil des BVerwG vom 30.09.2015 veröffentlicht.

 

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