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Reform der Hochschulzulassung

Wir verweisen auf die Veröffentlichung vom 09.05.2018 betreffend die Änderung der Wartezeit bei der Stiftung für Hochschulzulassung: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2334

Hiernach ist nicht ausgeschlossen, dass die so genannte Wartezeitquote mit der Neuregelung (bis spätestens Ende 2019) zukünftig wegfällt. Ob es eine Übergangsfrist geben wird, bleibt abzuwarten. Von daher sollte eine etwaige Kapazitätsklage zum Wintersemester 2018/2019 auf den Weg gebracht werden, weil nicht absehbar ist, wie sich das Bewerbungsverfahren auf das Bewerbungsverhalten der Studienbewerber und damit auch die Anzahl der Studienplatzkläger auswirken wird. Es gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser.

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