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Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.03.2018 - Az.: 2 A 10/17 - zur dienstlichen Beurteilung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem unlängst veröffentlichten Urteil die Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Einzelbewertung einer dienstlichen Beurteilung betont. Diese Verpflichtung zur Plausibilisierung stehe jedoch in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten. Dieser sei verpflichtet, Einwände gegen die Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit der Beurteilung darzulegen. Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 01.03.2018 der Klage stattgegeben.

Aus unserer Sicht verbessert sich die Rechtslage bzw. die tatsächliche Lage der Beamten erheblich, sofern der Erst- oder Zweitbeurteiler von der eigentlichen Tätigkeit des (nachgeordneten) Beamten keine Ahnung hat, weil dieser alsdann substantiiert nachweisen müsste, aufgrund welcher Erkenntnisquellen er zu der konkreten Beurteilung gekommen ist. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes „verschiebt“ die Darlegungs- und Beweislast somit zu Gunsten der Beamten.

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