Konkurrentenklage
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem von uns geführten Konkurrentenrechtsstreit im Beschwerdeverfahren zugunsten des von uns vertretenen Mandanten der beklagten Bundesbehörde vorläufig untersagt, dem Beigeladenen einen höherwertigen Dienstposten zu übertragen. Das OVG Saarlouis hat insoweit folgenden Leitsatz formuliert:
„Dienstliche Beurteilungen sind über das Gesamtportal hinaus unter weiterer Berücksichtigung Einzel bewerteter Leistungsmerkmale voll auszuschöpfen, bevor von gleichwertigen Beurteilungen ausgehend maßgeblich auf das Ergebnis mit den Bewerbern geführte Auswahlgespräche abgestellt werden kann. Dabei liegt es im Ermessen des Dienstherrn, wie er die einzelnen Leistungsmerkmale gewichtet. Diese Gewichtung ist aber transparent dazulegen, weil nur so nachvollzogen werden kann, wie die Gesamtbeurteilung aus den Einzelbewertungen hergeleitet worden ist und welcher Bewerber bei gleichen Gesamtbeurteilungen besser qualifiziert ist.“
Weiterhin weist das OVG Saarlouis daraufhin, dass Auswahlgesprächen allenfalls eine „Abrundungswirkung“ zukomme. Die Bedeutung, welche die beklagte Behörde den Auswahlgesprächen zugemessen hat, sei nicht gerechtfertigt.