VG Saarlouis, Beschluss vom 26.09.2018 - 5 K 782/16 - Anerkennung als Prüfungssachverständiger für Brandschutz
Das VG Saarlouis hat mit Urteil vom 26.09.2018 das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Anerkennung als Prüfingenieur/Prüfsachverständiger für den Fachbereich „Brandschutz“ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden. Das Ministerium für Inneres hat das Urteil rechtskräftig werden lassen, hat alsdann jedoch längere Zeit benötigt, ehe die Ausgangsentscheidung revidiert wurde und der Kläger nunmehr als Sachverständiger bestellt wurde.