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VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 11.01.2017 - 3 K 738/16.NW - Entschädigung eines im Auslandseinsatz verletzten Polizeibeamten

Der Kläger stand im Dienste der Bundesrepublik Deutschland als Polizeibeamter. Er absolvierte während seiner Dienstzeit mehrere Auslandseinsätze. Bei einem dieser Auslandseinsätze wurde er schwer verletzt. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darüber gestritten, ob der anerkannte Dienstunfall als Einsatzunfall anerkannt wird. Das Verwaltungsgericht Neustadt/W. hat diese Frage bejaht und einen Unfallausgleich zugesprochen. In Rheinland-Pfalz ist die Entschädigung eines im Dienst verletzten Beamten wesentlich höher als im Saarland (nämlich doppelt so hoch).

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