Entscheidung

OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.08.2002 - 3 W 19/02 - Schulrecht

Gericht: OVG Saarlouis
Entscheidung: Beschluss vom 23.08.2002 - 3 W 19/02 -
Sachgebiet: Schulrecht
Streitgegenstand: Versetzung
Verfahrensgang: VG lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, Beschwerde ist erfolglos

Orientierungssatz:

"Entgegen einer vor allem in Gymnasien verbreiteten Praxis ist eine Klassenarbeit, bei der mindestens ein Drittel der Schüler keine ausreichenden Leistungen erzielt, in der Regel zu wiederholen; nur ausnahmsweise kommt die Genehmigung der Klassenarbeit durch den Schulleiter in Betracht."

Leitsätze:

"1. Die Regelvorschrift des § 27 Abs. 6 Unterabschnitt 2 der Oberstufenverordnung mit dem Wiederholungsgebot schützt dabei die Schülerinnen und Schüler vor einer überhöhten Leistungsanforderung, die sich insbesondere aus einer zu schweren Arbeit und einer zu geringen Vorbereitungszeit ergeben kann. Die Gesamtvorschrift des § 27 Abs. 6 Unterabs. 2 soll aber auch umgekehrt nicht dazu führen, dass die Leistungsanforderungen unterschritten werden.

2. Ausgehend von dem leitenden Gesichtspunkt der Anforderungshöhe ist sodann dem Ausnahmecharakter der Genehmigung Rechnung zu tragen. Fehlt es an Feststellungen, ist ohne weiteres von dem Regelfall auszugehen. Können weder überhöhte noch tendenziell niedrige Anforderungen bei der streitigen Klassenarbeit festgestellt werden, verbleibt es ebenfalls bei dem Regelfall und sie ist zu wiederholen. Sind die Leistungsanforderungen nach Schwierigkeitsgrad oder unterrichtlichem Vorbereitungsumfang tendenziell niedrig, liegt dagegen der Ausnahmefall vor im Sinne einer Wertung der Arbeit nach Maßgabe des pädagogischen Ermessens. Bezogen auf den Ausnahmefall liegt nach pädagogischem Ermessen sodann die Wertung der Arbeit wesentlich näher als die Wiederholung; eine Wiederholung kann etwa dann pädagogisch sinnvoll sein, wenn ... nach längerem Unterrichtsausfall oder zu häufigen Lehrerwechsel im Schuljahr die Klasse selbst geringe Anforderungen im ersten Anlauf nicht erfüllen kann."

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