OVG Koblenz, Urteil vom 23.10.2014 – 3 A 10540/14.OVG - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Das Verwaltungsgericht Trier hat im Jahre 2014 es für richtig befunden, einen Beamten wegen Verstoßes gegen die Dienstzeitvorschriften aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Der Beamte holte regelmäßig (nachmittags) Arzneimittel aus der nahe gelegenen Apotheke, die er für die Behandlung seiner Ehefrau benötigte. Das Verwaltungsgericht Trier hat erstinstanzlich verfügt, dass der Beamte um zwei Endgrundgehaltsstufen zurückgestuft werde. Im Berufungsverfahren hat das OVG Koblenz unserer Berufung im Wesentlichen stattgegeben und lediglich das monatliche Ruhegehalt des Ruhestandsbeamten um 1/5 für die Dauer eines Jahre gekürzt.