Studienplatzklage-News Details

"Konkurrentenverdrängungsklage"

 Das VG Magdeburg hat am 15.02.2017 den Antrag eines "Einzelkämpfers" (also ohne anwaltliche Vertretung) abgewiesen, der geltend gemacht hat, dass andere Studienbewerber zu Unrecht (vor ihm) eine Zulassung erhalten haben. Das VG Magdeburg war der Auffassung, dass dieser Studienbewerber nicht nur auf Zulassung zum Medizinstudium wegen rechtswidriger Ablehnung klagen kann, sondern dass er darüber hinaus auch hätte die Zulassung der Mitbewerber anfechten müssen (bis zu 10 Verfahren). Nach dieser Rechtsprechung kann man die Kosten eines Rechtsstreites überhaupt nicht kalkulieren, es wird auf jeden Fall teuer, wenn man die "bis zu 10 Verfahren" verliert, insbesondere wenn sich die angegriffenen Studierenden jeweils anwaltlich vertreten lassen. Bereits aus diesem Grunde halten wir die Rechtsprechung des VG Magdeburg für höchst bedenklich. Im Ergebnis wird damit eine gerichtliche Kontrolle des Auswahlverfahrens verhindert. 

Zurück