Bundesverfassungsgericht prüft Numerus Clausus
mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 04.10.2017
Wie zwischenzeitlich wohl bundesweit bekannt ist, wird das Bundesverfassungsgericht am 04.10.2017 in mündlicher Verhandlung darüber verhandeln, ob die derzeitige Vergabe von Studienplätzen in den medizinischen Fächern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dem zugrunde liegt ein Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus dem Jahre 2014. Die Verfassungsbeschwerdeführer sind (zwischenzeitlich) längst zum Medizinstudium zugelassen. Dies ist jedoch für das Bundesverfassungsgericht unerheblich. Es steht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzliche Ausführungen zum Hochschulvergaberecht machen wird.
Wir dürfen die Mandanten bitten, davon Abstand zu nehmen, uns auf diese mündliche Verhandlung aufmerksam zu machen (wie vielfach geschehen). Wir danken für diese Hinweise, jedoch sollte es selbstverständlich sein, dass wir von dieser mündlichen Verhandlung (seit langer Zeit) Kenntnis haben.